EnergieAgentur - Alexander-                                                 

von-Humboldt-Schule e. V.

Viernheim, den

                                              

Vereinbarung

 

zwischen

 

der

 

EnergieAgentur Alexander-von-Humboldt-Schule e. V.

 Viernheim,

 

dem

 

Kreis Bergstraße

 

und der

 

Alexander-von-Humboldt-Schule Viernheim

 

über

 

die Mittelbereitstellung

 

und Durchführung

 

von energiesparenden Maßnahmen


 

 

1.         Präambel

 

Die EnergieAgentur - Alexander-von-Humboldt-Schule e. V. (im folgenden EnergieAgentur A.v.H. e.V. genannt)  wird die in Absatz 2 aufgeführten Maßnahmen zur Energieeinsparung an der Alexander-von-Humboldt-Schule vorfinanzieren und durchführen. Die Alexander-von-Humboldt-Schule erklärt sich im Gegenzug bereit, aus ihrem im Budget der Schule für Energiekosten ausgewiesenen Haushaltstitel 540 der EnergieAgentur A.v.H. e.V einen in Absatz 6 festzulegenden Prozentsatz der eingesparten Kosten für einen ebenfalls in Absatz 6 festzulegenden Zeitraum zu überlassen, damit die EnergieAgentur A.v.H., e.V. die ihr entstandenen Kosten decken sowie neue Projekte finanzieren kann.

 

 

2.  Beschreibung der Maßnahme

 

     wird bei der Abstimmung gemäß Ziff. 5 festgelegt.                                                                 

 

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Diese Maßnahme ist zu   ........ % eine Energiesparmaßnahme. Die EnergieAgentur A.v.H. e.V. finanziert deshalb diesen Prozentsatz der Gesamtkosten. Den Rest übernimmt der Kreis Bergstraße.

 

 

 

3.  Bestimmung der Energieeinsparung

 

Durch die Maßnahmen sind nach Berechnung der EnergieAgentur A.v.H. e.V.  Einsparungen

von    ...................................  kWh Heizenergie

          ...................................  kWh Strom

          ...................................  kW   elektrische Leistung sowie

          ...................................      Wasser pro Jahr zu erwarten.

 

Die Berechnung ist in Anlage 1 enthalten.


 

 

4.       Bestimmung der eingesparten Energiekosten

 

Die Berechnung der eingesparten Energiekosten erfolgt durch Multiplikation des eingesparten Energieverbrauchs mit einem mittleren Energiepreis, der auf  Basis der Vorjahresabrechnung für die Alexander-von-Humboldt-Schule durch die EnergieAgentur A.v.H. e.V errechnet wird. Die eingesparten Energiekosten beinhalten die Ausgleichsabgabe ( nur bei Strom) und die gesetzliche Mehrwertsteuer, siehe Anlage 1.

Für die Berechnung der Rückzahlungshöhe sind zwei Möglichkeiten vorgesehen (nicht zutreffendes bitte streichen):

 

a) Die Berechnung wird im ersten Jahr nach Durchführung der Maßnahme              einmalig durchgeführt und ist bindend für die gesamte Laufzeit der      Rückzahlungen.

 

b) Die Berechnung wird für jedes Kalenderjahr getrennt durchgeführt.

 

Für die Ermittlung der Menge der Energieeinsparung bestehen zwei Möglichkeiten (nicht zutreffendes bitte streichen):

 

a)  Der Nachweis der Energieeinsparung erfolgt über vorhandene oder zu   installierende Zähler. Der zusätzliche Einbau von Zählern für diesen Zweck   wird dann durchgeführt, wenn Verhältnismäßigkeit gegeben ist.

 

b)  Der eingesparte Energieverbrauch wird durch die EnergieAgentur A.v.H. e.V. in           Abstimmung mit der Alexander-von-Humboldt-Schule berechnet; insbesondere             auch dann, wenn zusätzliche Geräte, Nutzungsänderungen o. ä. Einfluß auf den    Energieverbrauch genommen haben.

 

 

5.  Durchführung

 

Beträgt der von der EnergieAgentur A.v.H. e.V. übernomme Anteil der Gesamtkosten mehr als 50%, so wird die Durchführung der vorgeschlagenen Maßnahme nach Zustimmung des Kreises Bergstraße von der EnergieAgentur A. v. H. e. V. veranlaßt, im anderen Fall vom Kreis Bergstraße. Für Installationsarbeiten in den haustechnischen Anlagen sind Fachfirmen zu beauftragen.


 

 

.    Kapitalrückfluß

 

Unter Zugrundelegung einer mit der Alexander-von-Humboldt-Schule abzustimmenden Kostenkalkulation und Berücksichtigung der voraussichtlichen Einsparungen nach Absatz 4 wird eine Laufzeit festgelegt, in der die EnergieAgentur A. v. H. e. V. in der Regel 80 % (andere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform) der eingesparten Energiekosten zur Deckung der Kosten für die in Absatz 2 erwähnten Maßnahmen sowie zur Finanzierung weiterer Maßnahmen erhält.

 

Dabei sind die Anteile an den eingesparten Energiekosten, welche der EnergieAgentur während der Laufzeit dieser Vereinbarung zustehen, nicht durch die Höhe ihrer Aufwendungen begrenzt. Die der EnergieAgentur zustehenden Beträge sind an die EnergieAgentur auszuzahlen.

 

Die EnergieAgentur verpflichtet sich ihrerseits den Teil, welcher ihre Aufwendungen für die realisierte Maßnahme übersteigt, in Abstimmung mit dem Kreis zur Durchführung weiterer Energiesparmaßnahmen an der Schule einzusetzen.

 

 

 

7. Sonstige Vereinbarungen

 

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Viernheim, den ...............

 

EnergieAgentur -                                                                    Kreis Bergstraße

Alexander-von-Humboldt-Schule e. V.                                  

 

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Unterschrift                                                                             Unterschrift

 

 

 

Alexander-von-Humboldt-Schule                   

 

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Unterschrift                                                                

 

 

Anlagen: 1